Teilnahmebedingungen

Das 41. Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest findet vom 12.-17.11. + online bis zum 24.11.2024 statt. Das Kasseler Dokfest bespielt seit 1982 (Ausnahme 1983) jedes Jahr an sechs Tagen im November verschiedene Orte der Stadt. Die Festivalkinos sind der Filmladen, die BALi Kinos und das Gloria Kino. Seit 2020 wird das Programm vor Ort durch ein Onlineangebot ergänzt. Träger des Festivals ist der Filmladen Kassel e.V., welcher auch das gleichnamige Kino betreibt.

Für das Filmprogramm der Sektionen Kurzfilm, Langfilm, junges dokfest, DokfestGeneration, Goldener Herkules und die Ausstellung Monitoring können Arbeiten eingereicht werden. Die Auswahl für die genannten Sektionen erfolgt aus den Einreichungen. Jede Festivalsektion hat eine eigene Sichtungskommission, deren Mitglieder über die Teilnahme im Festivalprogramm entscheiden.

Einreichfrist: 20.06.2024 (möglich ab Mitte April 2024)

Die Entscheidung über die Auswahl der Arbeiten wird bis Mitte Oktober per E-Mail mitgeteilt.

Einreichung

Zugelassen zur Einreichung sind aktuelle künstlerisch experimentelle und/oder dokumentarische Filme sowie hybride Formen des Dokumentarischen und Installationskonzepte aller Längen und Themen mit den Fertigstellungsjahren 2023 und 2024. Es wird keine Einreichgebühr erhoben.

Ein Premierenstatus ist keine Voraussetzung. Filme, die jedoch vor Festivalbeginn im TV ausgestrahlt wurden oder online zur Verfügung stehen, sind nicht zugelassen. Ebenfalls nicht zugelassen sind Arbeiten, die bereits im Vorjahr eingereicht wurden.

Ist die Originalsprache weder Deutsch noch Englisch, müssen deutsche oder englische Untertitel vorliegen.

Trailer sind nicht zur Einreichung zugelassen. Bei Rohschnitten muss vermerkt werden, welche Änderungen noch vorgesehen sind.

Für eingereichte Installationen benötigen wir eine Projektskizze, eine Technikliste inkl. Kostenkalkulation für die Realisierung (max. 1 Seite) sowie, soweit möglich, eine Videodokumentation und Fotos.

Es werden vier Festivalpreise vergeben:

Die Nominierungen für die einzelnen Preise werden von den Mitgliedern der Auswahlkommissionen an Arbeiten aus dem gesamten Programm ausgesprochen. Jeder Preis hat eine eigene, unabhängige Jury, die während des Festivals über die Vergabe entscheidet. Nicht jede gezeigte Arbeit ist automatisch für einen Preis nominiert.

Goldener Schlüssel

  • 2.500 € für den besten dokumentarischen Kurzfilm bis 66 Minuten (für deutsche Produktionen: offiziell anerkannter Preis der FFA für Referenzförderung)
  • 2.500 € für den besten dokumentarischen Langfilm ab 66 Minuten
  • Die Regie darf zum Zeitpunkt der Fertigstellung nicht älter als 35 Jahre sein; über Ausnahmen entscheidet das Festival.

junges dokfest: A38-Produktions-Stipendium Kassel- Halle

  • 4.000€ für Reise- und Unterkunftskosten, bis zu 4.000€ Sachmittel
  • Stipendium zur Realisierung einer neuen filmischen Arbeit, die auch ein jüngeres Zielpublikum anspricht

Goldener Herkules

  • 3.500€ für die beste regionale Arbeit (Nordhessen)
  • offen für alle Formate, Genres und Längen

Golden Cube

  • 3.500€ für die beste Arbeit der Ausstellung Monitoring
  • alle ausgestellten Arbeiten sind nominiert

Details zu den einzelnen Preisen gibt es hier.

Kurzfilm

  • Filme mit einer Laufzeit bis zu 66 Min.
  • aus allen Einreichungen werden von der Sichtungskommission 25 Kompilationen kuratiert, detaillierte Informationen gibt es hier

Langfilm

  • Filme ab einer Laufzeit von 66 Min.
  • eine Sichtungskommission wählt aus allen Einreichungen rund 40 Filme aus, detaillierte Informationen gibt es hier

junges dokfest

  • Sektion für ein junges Publikum der Jahrgangsstufen 8 bis 13, der Schwerpunkt liegt auf Filmbildung und der Begegnung im Kinoraum, detaillierte Informationen gibt es hier
  • keine gesonderte Einreichung möglich, Vorauswahl aus den Einreichungen für die Sektionen Kurzfilm und Langfilm, finale Auswahl durch eine eigene Sichtungskommission

DokfestGeneration

  • bis zu 12 Langfilme, die sich auch, aber nicht nur, an ein älteres Publikum richten
  • in Kooperation mit der Sektion junges dokfest finden zwei Veranstaltungen an der Schnittstelle beider Generationen statt, detaillierte Informationen gibt es hier
  • keine gesonderte Einreichung möglich, Vorauswahl aus den Einreichungen für die Sektion Langfilm, finale Auswahl durch eine eigene Sichtungskommission

Goldener Herkules

  • regionale Sektion, außschließlich Arbeiten mit Nordhessen-Bezug
  • offen für alle Längen, Formate und Genres
  • eine Auswahlkommission kuratiert Kurzfilmkompilationen und wählt Langfilme für das Programm aus, detaillierte Informationen gibt es hier

Ausstellung Monitoring

  • Ausstellung von 17 künstlerischen Arbeiten, bei denen filmische, audiovisuelle, digitale oder medienkritische Ansätze installativ im Raum verortet werden
  • die Kuration der Ausstellung erfolgt aus den Einreichungen durch eine Auswahlkommission, detaillierte Informationen gibt es hier
  • alle präsentierten Arbeiten sind für den Golden Cube nominiert

Festivalteilnahme 

Die Regisseur*innen und Künstler*innen der im Programm gezeigten Arbeiten werden zur Präsentation nach Kassel eingeladen. Für jedes Screening ist ein Q&A geplant. Pro gezeigter Arbeit wird ein Reisekostenzuschuss gezahlt, zudem stellt das Festival kostenfreie Akkreditierungen sowie eine kostenlose Unterkunft für die Regisseur*innen und Künstler*innen zur Verfügung (im Hotel max. zwei Nächte, bei Privatunterkünften auch mehr Nächte). Für jede Arbeit im Programm wird eine Leihmiete gezahlt.

DokfestOnline

Das Festivalprogramm vor Ort wird durch ein Onlineangebot ergänzt. Das Online-Filmangebot wird geogeblockt, zeitlich begrenzt (7 Tage) und kopiergeschützt umgesetzt. Den Filmemacher*innen wird freigestellt, sich gegen eine Onlinepräsentation zu entscheiden.

Nutzungsrechte

Für die Festival-Kommunikation überlassen die Einreicher*innen dem Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest Text und Bildmaterial. Dieses kann u.a. im Katalog, dem Festivalflyer, auf der Internetseite sowie für weitere Werbemaßnahmen des Kasseler Dokfestes verwendet werden. Das Kasseler Dokfest behält sich jedoch vor, eigene Texte zu verfassen. Mit der Überlassung dieser Materialien versichern die Einreicher*innen, dass sie über die Nutzungsrechte daran verfügen und dies mit keinen weiteren Rechten Dritter oder von Verwertungsgesellschaften kollidiert. Produzent*innen, Verleiher*innen oder sonstige Organisationen, die eine Arbeit einreichen, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.

Die für das 41. Kasseler Dokfest eingereichten Sichtungskopien und Materialien verbleiben im Archiv des Festivals. Die aufgenommenen Arbeiten sind ausschließlich für wissenschaftliche und kuratorische Zwecke einsehbar.

Transport und Zoll

Für Gefahren beim Hin- und Rücktransport eingereichter Materialien kann keine Haftung übernommen werden. Sendungen aus Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, müssen den Hinweis tragen: „No Commercial Value, For Cultural Purposes Only“. Falsch verzollte Sendungen werden nicht akzeptiert. Die Kosten für den Hinversand der Vorführkopien gehen zu Lasten der Einsendenden. Die Kosten für den Rückversand der Vorführkopien übernimmt das Festival. Die Vorführmaterialien sind während des Festivals mit ihrem Kopienwert versichert. Etwaige Schadensersatzansprüche sind bis spätestens 10 Tage nach der Rücksendung geltend zu machen.